274 Wiedertäufer. - Ordnung, DJe, der Widerteuffer zu Münster. Jtem was sich daselbs nebenzu verloffen hatt, vonn der zeytt an, alls die Statt belegert ist wordenn. (Nbg.), o. Dr., 1535. 4°. 8 unn. Bll. mit Titelholzschnitt. Hpgt. Schätzpreis: (2.400,- €) VD 16, O 883; Bahlmann S. 23, 7; Hillerbrand 530. - Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, von den zwölf Ältesten eingeführt. Die Stadt hatte eine neue politische Verfassung u. veränderte Sozialstruktur. "An die Stelle des bisherigen Rates traten als erstes in Erinnerung an die zwölf Stämme Israels zwölf Männer, denen alle Entscheidungen in öffentlichen u. privaten, geistlichen u. weltlichen Dingen zustehen sollten, allerdings ausschließlich unter der Leitung Jan van Leidens. Diese zwölf Ältesten, vornehmlich Münsteraner Handwerker, erließen zwei Verordnungen: ein Sittengesetz, nach dem die Zehn Gebote zur Richtschnur weltlich-politischen Handelns erhoben u. alle Übertretungen mit dem Tode bestraft werden sollten, u. eine Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, deren Bestimmungen sich auf das soziale, militärische u. wirtschaftliche Leben erstreckten. Die Trennung v. geistlicher u. weltlicher Ordnung war damit aufgehoben u. der Weg zur theokratischen Herrschaft gebahnt." (Das Täuferreich zu Münster 1534-1535. Hrsg. v. Rich. v. Dülmen. Mchn. 1974. S. 17). - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. Zuschlag: 3.500,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 2001 H&H 100/411 L 4.000,- Hpgt. - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. -- Rückgang, in H&H A-116 übergbeben.
274 Wiedertäufer. - Ordnung, DJe, der Widerteuffer zu Münster. Jtem was sich daselbs nebenzu verloffen hatt, vonn der zeytt an, alls die Statt belegert ist wordenn. (Nbg.), o. Dr., 1535. 4°. 8 unn. Bll. mit Titelholzschnitt. Hpgt. Schätzpreis: (2.400,- €) VD 16, O 883; Bahlmann S. 23, 7; Hillerbrand 530. - Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, von den zwölf Ältesten eingeführt. Die Stadt hatte eine neue politische Verfassung u. veränderte Sozialstruktur. "An die Stelle des bisherigen Rates traten als erstes in Erinnerung an die zwölf Stämme Israels zwölf Männer, denen alle Entscheidungen in öffentlichen u. privaten, geistlichen u. weltlichen Dingen zustehen sollten, allerdings ausschließlich unter der Leitung Jan van Leidens. Diese zwölf Ältesten, vornehmlich Münsteraner Handwerker, erließen zwei Verordnungen: ein Sittengesetz, nach dem die Zehn Gebote zur Richtschnur weltlich-politischen Handelns erhoben u. alle Übertretungen mit dem Tode bestraft werden sollten, u. eine Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, deren Bestimmungen sich auf das soziale, militärische u. wirtschaftliche Leben erstreckten. Die Trennung v. geistlicher u. weltlicher Ordnung war damit aufgehoben u. der Weg zur theokratischen Herrschaft gebahnt." (Das Täuferreich zu Münster 1534-1535. Hrsg. v. Rich. v. Dülmen. Mchn. 1974. S. 17). - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. Zuschlag: 3.500,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 2001 H&H 100/411 L 4.000,- Hpgt. - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. -- Rückgang, in H&H A-116 übergbeben.
274 Wiedertäufer. - Ordnung, DJe, der Widerteuffer zu Münster. Jtem was sich daselbs nebenzu verloffen hatt, vonn der zeytt an, alls die Statt belegert ist wordenn. (Nbg.), o. Dr., 1535. 4°. 8 unn. Bll. mit Titelholzschnitt. Hpgt. Schätzpreis: (2.400,- €) VD 16, O 883; Bahlmann S. 23, 7; Hillerbrand 530. - Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, von den zwölf Ältesten eingeführt. Die Stadt hatte eine neue politische Verfassung u. veränderte Sozialstruktur. "An die Stelle des bisherigen Rates traten als erstes in Erinnerung an die zwölf Stämme Israels zwölf Männer, denen alle Entscheidungen in öffentlichen u. privaten, geistlichen u. weltlichen Dingen zustehen sollten, allerdings ausschließlich unter der Leitung Jan van Leidens. Diese zwölf Ältesten, vornehmlich Münsteraner Handwerker, erließen zwei Verordnungen: ein Sittengesetz, nach dem die Zehn Gebote zur Richtschnur weltlich-politischen Handelns erhoben u. alle Übertretungen mit dem Tode bestraft werden sollten, u. eine Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, deren Bestimmungen sich auf das soziale, militärische u. wirtschaftliche Leben erstreckten. Die Trennung v. geistlicher u. weltlicher Ordnung war damit aufgehoben u. der Weg zur theokratischen Herrschaft gebahnt." (Das Täuferreich zu Münster 1534-1535. Hrsg. v. Rich. v. Dülmen. Mchn. 1974. S. 17). - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. Zuschlag: 3.500,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 2001 H&H 100/411 L 4.000,- Hpgt. - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. -- Rückgang, in H&H A-116 übergbeben.
274 Wiedertäufer. - Ordnung, DJe, der Widerteuffer zu Münster. Jtem was sich daselbs nebenzu verloffen hatt, vonn der zeytt an, alls die Statt belegert ist wordenn. (Nbg.), o. Dr., 1535. 4°. 8 unn. Bll. mit Titelholzschnitt. Hpgt. Schätzpreis: (2.400,- €) VD 16, O 883; Bahlmann S. 23, 7; Hillerbrand 530. - Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, von den zwölf Ältesten eingeführt. Die Stadt hatte eine neue politische Verfassung u. veränderte Sozialstruktur. "An die Stelle des bisherigen Rates traten als erstes in Erinnerung an die zwölf Stämme Israels zwölf Männer, denen alle Entscheidungen in öffentlichen u. privaten, geistlichen u. weltlichen Dingen zustehen sollten, allerdings ausschließlich unter der Leitung Jan van Leidens. Diese zwölf Ältesten, vornehmlich Münsteraner Handwerker, erließen zwei Verordnungen: ein Sittengesetz, nach dem die Zehn Gebote zur Richtschnur weltlich-politischen Handelns erhoben u. alle Übertretungen mit dem Tode bestraft werden sollten, u. eine Ordnung des weltlichen Regiments in der Stadt Münster, deren Bestimmungen sich auf das soziale, militärische u. wirtschaftliche Leben erstreckten. Die Trennung v. geistlicher u. weltlicher Ordnung war damit aufgehoben u. der Weg zur theokratischen Herrschaft gebahnt." (Das Täuferreich zu Münster 1534-1535. Hrsg. v. Rich. v. Dülmen. Mchn. 1974. S. 17). - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. Zuschlag: 3.500,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 2001 H&H 100/411 L 4.000,- Hpgt. - Etwas angestaubt, wasser-, finger- u. gering stockfl. Kl. Stelle am Rand des Tit. verstärkt. Mehrere Wurmgänge, tls. mit geringem Buchstabenverlust. Auf dem le. Bl. Spuren eines hs. Bleistift-Eintrages. -- Rückgang, in H&H A-116 übergbeben.
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