97 EINBLATTDRUCKE. - Nürnberg. Mandat des Rates der Stadt. (Nbg.) 16.VI.1545. Gr.-Fol. 1 S. 44 Z. Schätzpreis: (260,- €) / (359,- $) Der Rat der Stadt Nürnberg zum Schutze der Untertanen gegen die auf dem Lande herumstreifenden Landsknechte, die Weiber u. Töchter schändeten u. entführten u. die Söhne zum Kriegsdienst überredeten. Die Täter sollen festgenommen u. nach Nürnberg überstellt werden, die Söhne, die ohne Wissen ihrer Eltern in den Krieg ziehen, sollen ihres Erbteiles verlustig gehen. Seltene interessante Verordnung gegen die Landplage der gartierenden Landsknechte
97 EINBLATTDRUCKE. - Nürnberg. Mandat des Rates der Stadt. (Nbg.) 16.VI.1545. Gr.-Fol. 1 S. 44 Z. Schätzpreis: (260,- €) / (359,- $) Der Rat der Stadt Nürnberg zum Schutze der Untertanen gegen die auf dem Lande herumstreifenden Landsknechte, die Weiber u. Töchter schändeten u. entführten u. die Söhne zum Kriegsdienst überredeten. Die Täter sollen festgenommen u. nach Nürnberg überstellt werden, die Söhne, die ohne Wissen ihrer Eltern in den Krieg ziehen, sollen ihres Erbteiles verlustig gehen. Seltene interessante Verordnung gegen die Landplage der gartierenden Landsknechte
97 EINBLATTDRUCKE. - Nürnberg. Mandat des Rates der Stadt. (Nbg.) 16.VI.1545. Gr.-Fol. 1 S. 44 Z. Schätzpreis: (260,- €) / (359,- $) Der Rat der Stadt Nürnberg zum Schutze der Untertanen gegen die auf dem Lande herumstreifenden Landsknechte, die Weiber u. Töchter schändeten u. entführten u. die Söhne zum Kriegsdienst überredeten. Die Täter sollen festgenommen u. nach Nürnberg überstellt werden, die Söhne, die ohne Wissen ihrer Eltern in den Krieg ziehen, sollen ihres Erbteiles verlustig gehen. Seltene interessante Verordnung gegen die Landplage der gartierenden Landsknechte
97 EINBLATTDRUCKE. - Nürnberg. Mandat des Rates der Stadt. (Nbg.) 16.VI.1545. Gr.-Fol. 1 S. 44 Z. Schätzpreis: (260,- €) / (359,- $) Der Rat der Stadt Nürnberg zum Schutze der Untertanen gegen die auf dem Lande herumstreifenden Landsknechte, die Weiber u. Töchter schändeten u. entführten u. die Söhne zum Kriegsdienst überredeten. Die Täter sollen festgenommen u. nach Nürnberg überstellt werden, die Söhne, die ohne Wissen ihrer Eltern in den Krieg ziehen, sollen ihres Erbteiles verlustig gehen. Seltene interessante Verordnung gegen die Landplage der gartierenden Landsknechte
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