Brecht, Bertolt. Akte des Kreisgerichtes Strausberg "in Sachen" Gustav Günzel ./. Bertolt Brecht. Ca. 90 Bl. 23 x 21,5 cm. Lose Blatt in Schnellhefter. 1955 ff. Die Gerichtsakte behandelt eine Sache, mit der Bertolt Brecht in seinen letzten Lebensmonaten - er starb am 14. August 1956 - behelligt wurde: Der Buckower Baumeister Gustav Günzel verklagte Brecht auf die Zahlung einer Restforderung in Höhe von über 9000 DM für Bauarbeiten aus dem Jahr 1952 in und an Brechts Sommerhaus in Buckow/Märkische Schweiz. Die Akte enthält drei von Brecht eigenhändig unterzeichnete Schriftstücke. Des weiteren: zahlreiche Postzustellungsurkunden, Kostenrechnungen, Zahlungsbefehle u. ä., Stellungnahmen des von Brecht mit dem Fall betrauten Rechtsanwaltes Dr. F. K. Kaul (Berlin), Vollmachten, zahlreiche Empfangsbekenntnisse (Postkarten), Stellungnahmen des Klägers, vertreten durch einen Strausberger Rechtsanwalt, richterliche Beweisbeschlüsse, Kassenanweisungen, Zeugenprotokolle etc. pp. Ein halbes Jahr nach Brechts Tod kommt es zu einem Vergleich zwischen der nun die Erbengemeinschaft Brechts vertretenden Helene Weigel und dem "Architekten und Baumeister" Günzel, den dieser zunächst ablehnt. Im Juni 1957 schließlich wird "zur Beendigung des undurchsichtigen Rechtsstreites" in einer öffentlichen Sitzung des Kreisgerichtes "im Interesse des Rechtsfriedens und eines künftigen guten Einvernehmens" ein neuerlicher Vergleich geschlossen, die Zahlung von 8.500 DM an den Kläger (letztes Blatt der Akte, Beschluss des Kreisgerichts in öffentlicher Sitzung, in Anwesenheit von Helene Weigel, 28.6.57). Der Vorderdeckel der Akte nennt als Aufbewahrungsfrist "bis 1968". Offenbar ist die Akte der Vernichtung entgangen, weil ein Justizangestellter die dort genannten Namen kannte: Bertolt Brecht und Helene Weigel.
Brecht, Bertolt. Akte des Kreisgerichtes Strausberg "in Sachen" Gustav Günzel ./. Bertolt Brecht. Ca. 90 Bl. 23 x 21,5 cm. Lose Blatt in Schnellhefter. 1955 ff. Die Gerichtsakte behandelt eine Sache, mit der Bertolt Brecht in seinen letzten Lebensmonaten - er starb am 14. August 1956 - behelligt wurde: Der Buckower Baumeister Gustav Günzel verklagte Brecht auf die Zahlung einer Restforderung in Höhe von über 9000 DM für Bauarbeiten aus dem Jahr 1952 in und an Brechts Sommerhaus in Buckow/Märkische Schweiz. Die Akte enthält drei von Brecht eigenhändig unterzeichnete Schriftstücke. Des weiteren: zahlreiche Postzustellungsurkunden, Kostenrechnungen, Zahlungsbefehle u. ä., Stellungnahmen des von Brecht mit dem Fall betrauten Rechtsanwaltes Dr. F. K. Kaul (Berlin), Vollmachten, zahlreiche Empfangsbekenntnisse (Postkarten), Stellungnahmen des Klägers, vertreten durch einen Strausberger Rechtsanwalt, richterliche Beweisbeschlüsse, Kassenanweisungen, Zeugenprotokolle etc. pp. Ein halbes Jahr nach Brechts Tod kommt es zu einem Vergleich zwischen der nun die Erbengemeinschaft Brechts vertretenden Helene Weigel und dem "Architekten und Baumeister" Günzel, den dieser zunächst ablehnt. Im Juni 1957 schließlich wird "zur Beendigung des undurchsichtigen Rechtsstreites" in einer öffentlichen Sitzung des Kreisgerichtes "im Interesse des Rechtsfriedens und eines künftigen guten Einvernehmens" ein neuerlicher Vergleich geschlossen, die Zahlung von 8.500 DM an den Kläger (letztes Blatt der Akte, Beschluss des Kreisgerichts in öffentlicher Sitzung, in Anwesenheit von Helene Weigel, 28.6.57). Der Vorderdeckel der Akte nennt als Aufbewahrungsfrist "bis 1968". Offenbar ist die Akte der Vernichtung entgangen, weil ein Justizangestellter die dort genannten Namen kannte: Bertolt Brecht und Helene Weigel.
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