Damhouder, J. Practica, Gerichtlicher Handlunge in Bürgerliche Sachen, auß den gemeinen beschriebenen Rechten. Verdeutscht durch J. Vetter. (Tl. 2:) Praxis rerum criminalium. In hoch teutsche Sprach verwandelt durch M. Beuther. 2 Tle. (Werke) in 1 Bd. Frankfurt, N. Basse, 1575. Fol. (29,5:21 cm). Mit 2 Druckerm., 1 Holzschn.-Porträt, 1 Wappenholzschn. u. 26 teilw. wiederh. Textholzschn. 8 Bll., 683 S.; 3 (statt 4; ohne d. l. w.) Bll., 228 (recte 229) S., 1 Bl. - Beigedruckt: Karl V. Peinlich Halßgericht. Des allerdurchleuchtigsten großmächtigsten, unüberwindlichsten Keyser Carols des fünfften, und des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts Ordnung. Ebda 1575. Mit Holzschn.Titelvign. u. 5 Textholzschn. 6nn., 29 num Bll. Prgt. d. 18. Jh. mit Rtit. VD 16, D 57; Dekkers 44, 5 (nur Tl. 2); Hayn-G. II, 6 (nur Tl. 2). - Erste deutsche Folio-Ausgabe. Einzelausgaben in 4to waren 1565 u. 1571 vorausgegangen. Enthält die beiden Hauptwerke Damhouders in deutscher Übersetzung, die 'Praxis rerum civilium' und die 'Praxis rerum criminalium', "ein Werk von unschätzbaren Werte für die Geschichte der Strafrechtspflege und der sozialen Zustände in den Niederlanden während des 16. Jahrhunderts" (ADB IV, 717). Die Holzschnitte zeigen Straftaten u. Gerichtsszenen. "Allgemeine Principien des Strafrechts sucht man in diesem Werke vergebens. Desto ergiebiger ist die Behandlung des Processes und der einzelnen Verbrechen... Er vertritt den Inquisitionsproceß, wie er sich in den Niederlanden eingebürgert hatte; die Carolina ist nur an wenigen Stellen berücksichtigt" (Stinzing-L. I, 605). Daher hier beigedruckt die Carolina in einer deutschen Ausgabe. Diese Ausgabe wurde von Basse auch einzeln angeboten (VD16, ZV 25995), dort aber das Titelblatt zweifarbig (hier nur einfarbig) gedruckt. - Stellenweise etwas gebräunt u. stockfl., teilw. mit Wasserflecken; Titelbl. aufgezogen, Bl. 2 im Bundsteg und im Kopfsteg mit Hinterlegungen, S. 395-400 mit Hinterlegungen im Außensteg, Tl. 1, S. 613 bis Tl. 2, S. 188 mit kl. Wurmgang im Fußsteg; ohne das leere Bl. am Schluß der Vorstücke zu Tl. 2.
Damhouder, J. Practica, Gerichtlicher Handlunge in Bürgerliche Sachen, auß den gemeinen beschriebenen Rechten. Verdeutscht durch J. Vetter. (Tl. 2:) Praxis rerum criminalium. In hoch teutsche Sprach verwandelt durch M. Beuther. 2 Tle. (Werke) in 1 Bd. Frankfurt, N. Basse, 1575. Fol. (29,5:21 cm). Mit 2 Druckerm., 1 Holzschn.-Porträt, 1 Wappenholzschn. u. 26 teilw. wiederh. Textholzschn. 8 Bll., 683 S.; 3 (statt 4; ohne d. l. w.) Bll., 228 (recte 229) S., 1 Bl. - Beigedruckt: Karl V. Peinlich Halßgericht. Des allerdurchleuchtigsten großmächtigsten, unüberwindlichsten Keyser Carols des fünfften, und des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts Ordnung. Ebda 1575. Mit Holzschn.Titelvign. u. 5 Textholzschn. 6nn., 29 num Bll. Prgt. d. 18. Jh. mit Rtit. VD 16, D 57; Dekkers 44, 5 (nur Tl. 2); Hayn-G. II, 6 (nur Tl. 2). - Erste deutsche Folio-Ausgabe. Einzelausgaben in 4to waren 1565 u. 1571 vorausgegangen. Enthält die beiden Hauptwerke Damhouders in deutscher Übersetzung, die 'Praxis rerum civilium' und die 'Praxis rerum criminalium', "ein Werk von unschätzbaren Werte für die Geschichte der Strafrechtspflege und der sozialen Zustände in den Niederlanden während des 16. Jahrhunderts" (ADB IV, 717). Die Holzschnitte zeigen Straftaten u. Gerichtsszenen. "Allgemeine Principien des Strafrechts sucht man in diesem Werke vergebens. Desto ergiebiger ist die Behandlung des Processes und der einzelnen Verbrechen... Er vertritt den Inquisitionsproceß, wie er sich in den Niederlanden eingebürgert hatte; die Carolina ist nur an wenigen Stellen berücksichtigt" (Stinzing-L. I, 605). Daher hier beigedruckt die Carolina in einer deutschen Ausgabe. Diese Ausgabe wurde von Basse auch einzeln angeboten (VD16, ZV 25995), dort aber das Titelblatt zweifarbig (hier nur einfarbig) gedruckt. - Stellenweise etwas gebräunt u. stockfl., teilw. mit Wasserflecken; Titelbl. aufgezogen, Bl. 2 im Bundsteg und im Kopfsteg mit Hinterlegungen, S. 395-400 mit Hinterlegungen im Außensteg, Tl. 1, S. 613 bis Tl. 2, S. 188 mit kl. Wurmgang im Fußsteg; ohne das leere Bl. am Schluß der Vorstücke zu Tl. 2.
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