Beidseitig zweifach gekehlte gerade Stichklinge, die Spitze abgestumpft, Messing-Bügelgefäß mit Löwenkopfdekor, auf dem Stichblatt Trophäen und der schweizerische Wappenschild, gewaffeltes hölzernes Griffstück. Länge 96,5 cm. In der Waffensammlung Carl Beck - Sursee befindet sich unter der Inv.-Nr. "Be 292" ein vergleichbares Exemplar. Der große Kenner Jürg A. Meier schreibt hierzu "Obschon für Offiziere des eidgenössischen Generalstabskorps im Reglement von 1817 als Bewaffnung Säbel vorgesehen waren, trugen Offiziere des Justizstabs, des Oberkriegskommissariats und Ärzte schon nach 1817 den Degen. Weil die Verwendung des Schweizerwappens als Stichblattdekor vor allem bei Waffen festzustellen ist, deren Träger nachweislich dem eidgenössischen Stab zugeteilt waren, dürfte auch der Degen aus der Slg. Carl Beck einem eidgenössischen Stabsoffizier gehört haben." Zustand:II Kategorie: Schweiz
Beidseitig zweifach gekehlte gerade Stichklinge, die Spitze abgestumpft, Messing-Bügelgefäß mit Löwenkopfdekor, auf dem Stichblatt Trophäen und der schweizerische Wappenschild, gewaffeltes hölzernes Griffstück. Länge 96,5 cm. In der Waffensammlung Carl Beck - Sursee befindet sich unter der Inv.-Nr. "Be 292" ein vergleichbares Exemplar. Der große Kenner Jürg A. Meier schreibt hierzu "Obschon für Offiziere des eidgenössischen Generalstabskorps im Reglement von 1817 als Bewaffnung Säbel vorgesehen waren, trugen Offiziere des Justizstabs, des Oberkriegskommissariats und Ärzte schon nach 1817 den Degen. Weil die Verwendung des Schweizerwappens als Stichblattdekor vor allem bei Waffen festzustellen ist, deren Träger nachweislich dem eidgenössischen Stab zugeteilt waren, dürfte auch der Degen aus der Slg. Carl Beck einem eidgenössischen Stabsoffizier gehört haben." Zustand:II Kategorie: Schweiz
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