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Auktionsarchiv: Los-Nr. 2553

Hegauischer Vertrag Abschrift der Verträge von 1497, 1540 und 1583

Autographen
18.10.2018
Schätzpreis
1.500 €
ca. 1.725 $
Zuschlagspreis:
n. a.
Auktionsarchiv: Los-Nr. 2553

Hegauischer Vertrag Abschrift der Verträge von 1497, 1540 und 1583

Autographen
18.10.2018
Schätzpreis
1.500 €
ca. 1.725 $
Zuschlagspreis:
n. a.
Beschreibung:

Bodensee-Anrainer. - "Hegauischer Vertrag" von 1497 mit Zusätzen und Erweiterungen von 1540 und 1583. Von 1 Hand ausgeführte diplomatische Abschrift der 3 Verträge. Ca. 124 Bl., davon ca. 180 S. beschrieben. Folio. Marmor. Halbpergamentband d. Z. (berieben, Rückenkanten zerschlissen) mit textilen Schließbändern und hs. Deckelschild. O. O. (wohl um 1700). "Heggewischer Vertrag Underm Röm: König Maximilian dd o 26 Junij 1497. - Declaration von 31 Martij 1540. - Lester Vertrag den 13. Aprill 1583." (Deckeltitel). Unter Kaiser Maximilian I. geschlossener Vertrag zwischen der österreichischen Landgrafschaft Nellenburg einerseits und den Komthuren der Balley Elsaß und Burgund des deutschen Ritterordens, zu der auch die Insel Mainau gehörte, sowie der Ritterschaft im Hegau. Um die zwischen diesen Parteien bestehenden anhaltenden Zwistigkeiten zu beenden, wurde auf Veranlassung Maximilians 1497 eine Versammlung zahlreicher Würdenträger als Vermittler und Zeugen in Lindau einberufen, aus der am 26. Juni 1497 ein Vertragswerk, der sog. "Hegauische Vertrag", hervorging. Dieser Kontrakt, bestehend aus 33 Paragraphen, nimmt 54 Seiten unseres Manuskriptes ein. - Am 31. März des Jahres 1540 wurden die Abmachungen durch eine "Declaration" durch 4 Artikel ergänzt, z. B. über Probleme der Gerichtsbarkeit und die Nutzung der Obstbäume (in unserem Manuskript 9 S.). - Am 13. April 1583 schließlich wurde der ganze Vertrag unter neuen Herrschaftsverhältnissen noch einmal neu formuliert und wesentlich erweitert: Seine 37 Artikel umfassen mit Einleitung und Erläuterungen 117 Seiten unserer Abschrift. Die Paragraphen betreffen vor allem juristische Fragen und handeln u. a. "Von den Urvheden, oder Verschreibung der Eingezogenen Persohnen; Auffnehmung und Ab Khauffung der Leibaigenen Leuthen; Betreffendt Fänglich annehmen der verleimbten Leuthen undt Malefizischen Persohnen; Besetzung deß Landt Gerichtß So Einer vom Adel fürgenohmen würdt; Wie denen abgewiechenen Persohnen Haab und Guett ver-arrestiert undt wieder telaxiert werden soll; Daß denen Bestrafften das Straf Gelt nit wieder geben solle werden; Von Verkhauffung deß Viehß und den Metzgeren; Von Verschreibung der Leibeigenen Leuthen; Vom Uffheben und Abweichen im Jagen; Betreffendt den Nonnen Macher oder Viech Verhailer" (etc.). - Sehr saubere, gut erhaltene Handschrift (dazu noch mehr als 30 Bl. weißes Papier des 17./18. Jahrhunderts), die einen höchst interessanten Überblick über das gesamte Rechtswesen und die sozialen Verhältnisse des 16. Jahrhunderts im Bodensee-Raum gewährt.

Auktionsarchiv: Los-Nr. 2553
Auktion:
Datum:
18.10.2018
Auktionshaus:
Galerie Bassenge
Erdener Str. 5a
14193 Berlin
Deutschland
info@bassenge.com
+49 30 89380290
+49 30 8918025
Beschreibung:

Bodensee-Anrainer. - "Hegauischer Vertrag" von 1497 mit Zusätzen und Erweiterungen von 1540 und 1583. Von 1 Hand ausgeführte diplomatische Abschrift der 3 Verträge. Ca. 124 Bl., davon ca. 180 S. beschrieben. Folio. Marmor. Halbpergamentband d. Z. (berieben, Rückenkanten zerschlissen) mit textilen Schließbändern und hs. Deckelschild. O. O. (wohl um 1700). "Heggewischer Vertrag Underm Röm: König Maximilian dd o 26 Junij 1497. - Declaration von 31 Martij 1540. - Lester Vertrag den 13. Aprill 1583." (Deckeltitel). Unter Kaiser Maximilian I. geschlossener Vertrag zwischen der österreichischen Landgrafschaft Nellenburg einerseits und den Komthuren der Balley Elsaß und Burgund des deutschen Ritterordens, zu der auch die Insel Mainau gehörte, sowie der Ritterschaft im Hegau. Um die zwischen diesen Parteien bestehenden anhaltenden Zwistigkeiten zu beenden, wurde auf Veranlassung Maximilians 1497 eine Versammlung zahlreicher Würdenträger als Vermittler und Zeugen in Lindau einberufen, aus der am 26. Juni 1497 ein Vertragswerk, der sog. "Hegauische Vertrag", hervorging. Dieser Kontrakt, bestehend aus 33 Paragraphen, nimmt 54 Seiten unseres Manuskriptes ein. - Am 31. März des Jahres 1540 wurden die Abmachungen durch eine "Declaration" durch 4 Artikel ergänzt, z. B. über Probleme der Gerichtsbarkeit und die Nutzung der Obstbäume (in unserem Manuskript 9 S.). - Am 13. April 1583 schließlich wurde der ganze Vertrag unter neuen Herrschaftsverhältnissen noch einmal neu formuliert und wesentlich erweitert: Seine 37 Artikel umfassen mit Einleitung und Erläuterungen 117 Seiten unserer Abschrift. Die Paragraphen betreffen vor allem juristische Fragen und handeln u. a. "Von den Urvheden, oder Verschreibung der Eingezogenen Persohnen; Auffnehmung und Ab Khauffung der Leibaigenen Leuthen; Betreffendt Fänglich annehmen der verleimbten Leuthen undt Malefizischen Persohnen; Besetzung deß Landt Gerichtß So Einer vom Adel fürgenohmen würdt; Wie denen abgewiechenen Persohnen Haab und Guett ver-arrestiert undt wieder telaxiert werden soll; Daß denen Bestrafften das Straf Gelt nit wieder geben solle werden; Von Verkhauffung deß Viehß und den Metzgeren; Von Verschreibung der Leibeigenen Leuthen; Vom Uffheben und Abweichen im Jagen; Betreffendt den Nonnen Macher oder Viech Verhailer" (etc.). - Sehr saubere, gut erhaltene Handschrift (dazu noch mehr als 30 Bl. weißes Papier des 17./18. Jahrhunderts), die einen höchst interessanten Überblick über das gesamte Rechtswesen und die sozialen Verhältnisse des 16. Jahrhunderts im Bodensee-Raum gewährt.

Auktionsarchiv: Los-Nr. 2553
Auktion:
Datum:
18.10.2018
Auktionshaus:
Galerie Bassenge
Erdener Str. 5a
14193 Berlin
Deutschland
info@bassenge.com
+49 30 89380290
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