Karl V., Kaiser. Formula reformationis per Caesaream Maiestatem statibus ecclesiasticis in Comitiis Augustanis ad deliberandum proposita, et ab eisdem, ut paci public(a)e consulerent ... probata & recepta. Augsburg, Ph. Ulhart, 9. Juli 1548. 4to (21,5:16 cm). 30 nn. Bll. Spät. Bronzefirnispapier-Umschl. VD 16, D 968; Schottenloher 38259a; Knaake III, 573. - Einer von mehreren Drucken des Jahres 1548. Kaiser Karls V. Erlass für die katholischen Reichsstände. Nach der siegreichen Beendigung des Schmalkaldischen Krieges hatte Karl V. auf dem Augsburger Reichstag von 1548 eine neue Ausgangsbasis für eine religiöse Einigung unter kaiserlicher Oberhoheit gewonnen. Das dafür von gemäßigten evangelischen und katholischen Theologen ausgearbeitete Augsburger Interim (vom 15. Mai 1548) war doch vor allem katholisch-kaiserlich geprägt. Inhaltlich gestand das Interim den evangelischen Ständen die Priesterehe und den Laienkelch zu, wobei ansonsten die katholischen Traditionen verbindlich bleiben sollten. Für die katholischen Reichstände galt das Interim nicht, stattdessen erließ der Kaiser die Formula reformationis, die sich mit den tatsächlichen Mißständen in der katholischen Kirche auseinandersetzte, deren Abstellung aber erst durch das Tridentinische Konzil und die Jesuiten gelang. - Gering gebräunt, Titel etwas staub- u. braunfleckig, Marginalien von alter Hand.
Karl V., Kaiser. Formula reformationis per Caesaream Maiestatem statibus ecclesiasticis in Comitiis Augustanis ad deliberandum proposita, et ab eisdem, ut paci public(a)e consulerent ... probata & recepta. Augsburg, Ph. Ulhart, 9. Juli 1548. 4to (21,5:16 cm). 30 nn. Bll. Spät. Bronzefirnispapier-Umschl. VD 16, D 968; Schottenloher 38259a; Knaake III, 573. - Einer von mehreren Drucken des Jahres 1548. Kaiser Karls V. Erlass für die katholischen Reichsstände. Nach der siegreichen Beendigung des Schmalkaldischen Krieges hatte Karl V. auf dem Augsburger Reichstag von 1548 eine neue Ausgangsbasis für eine religiöse Einigung unter kaiserlicher Oberhoheit gewonnen. Das dafür von gemäßigten evangelischen und katholischen Theologen ausgearbeitete Augsburger Interim (vom 15. Mai 1548) war doch vor allem katholisch-kaiserlich geprägt. Inhaltlich gestand das Interim den evangelischen Ständen die Priesterehe und den Laienkelch zu, wobei ansonsten die katholischen Traditionen verbindlich bleiben sollten. Für die katholischen Reichstände galt das Interim nicht, stattdessen erließ der Kaiser die Formula reformationis, die sich mit den tatsächlichen Mißständen in der katholischen Kirche auseinandersetzte, deren Abstellung aber erst durch das Tridentinische Konzil und die Jesuiten gelang. - Gering gebräunt, Titel etwas staub- u. braunfleckig, Marginalien von alter Hand.
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